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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma donadoniart.com, Inhaber Gianluca Donadoni
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen „donadoniart - Werbeagentur“, Inh. Gianluca Donadoni und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an donadoniart - Werbeagentur vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die donadoniart - Werbeagentur hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder der donadoniart - Werbeagentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmung der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
1.2 Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowohl für Print- bzw. Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der donadoniart - Werbeagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der donadoniart - Werbeagentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorares gestattet.
1.4 Die donadoniart - Werbeagentur bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (s.a. Entwurfs-Nutzungsvergütung)
1.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der donadoniart - Werbeagentur und dem Auftraggeber.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) – entfällt wenn keine Nutzungsrechte eingeräumt werden
c) dem Werkzeichnungshonorar
2.2 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die donadoniart - Werbeagentur für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3. Angebote / Fälligkeiten / Zahlungsbedingungen
3.1 Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.
3.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge und bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen - soweit nicht anders vereinbart - zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen angenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig Die 1. Teillieferung wird übergeben, wenn die Zahlung wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3.3 Bei Zahlungsverzug kann die donadoniart - Werbeagentur Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG) verlangen.
3.4 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert vom der donadoniart - Werbeagentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessenen Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Die Lieferverpflichtungen von der donadoniart - Werbeagentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von der donadoniart - Werbeagentur zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
4.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der donadoniart - Werbeagentur schriftlich bestätigt worden sind.
4.3 Gerät die donadoniart - Werbeagentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von der donadoniart - Werbeagentur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.5 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Die donadoniart - Werbeagentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen. Die donadoniart - Werbeagentur tritt in diesem Fall als Vermittler auf und somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieters.
5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der donadoniart - Werbeagentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die donadoniart - Werbeagentur im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
5.3 Kosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
6. Eigentumsvorbehalt / Herausgabe von Daten
6.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist (maximal 1 Monat) unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Die donadoniart - Werbeagentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Daten(-trägern) / Dateien / Drucken etc.
6.5 Die donadoniart - Werbeagentur ist nicht verpflichtet Dateien, Daten /-träger oder Layouts, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.6 Hat die donadoniart - Werbeagentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der donadoniart - Werbeagentur geändertwerden.
7. Belegmuster
7.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der donadoniart - Werbeagentur 10-20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Die donadoniart - Werbeagentur ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Haftung
8.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
8.2 Die donadoniart - Werbeagentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.3 Für die von der donadoniart - Werbeagentur gelegten Links auf der eigenen Website oder auf derer von Auftraggebern lehnt die donadoniart - Werbeagentur jegliche Haftung ab.
8.4 Soweit die donadoniart - Werbeagentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer / Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der donadoniart – Werbeagentur. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die donadoniart - Werbeagentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der donadoniart - Werbeagentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9.3 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster, Layouts, Drucke etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Die donadoniart - Werbeagentur kann nicht belangt werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (nach Vertragsabschluss) ins Ausland verlegt, wird der Sitz von der donadoniart - Werbeagentur als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
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